Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - Ein Spezialgebiet
Die Stellung des angestellten Erfinders ist in Deutschland durch ein Spezialgesetz geregelt, dessen Regelungen zugunsten des angestellten Erfinders für Unternehmen, insbesondere für internationale Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Deutschland, häufig schwer umzusetzen sind. Wir haben aufgrund der eigenen Industrietätigkeit unserer Patentanwälte vertiefte Kenntnisse auf diesem sensiblen Gebiet. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in diesen Angelegenheiten unter Beachtung des ungestörten Betriebsfriedens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder.


